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Häufig gestellte Fragen zur Finanziellen Entschädigung

Welche finanziellen Hilfen gibt es für mich als Opfer eine Straftat?

Wenn Sie in Deutschland Opfer einer Gewalttat werden und verletzt werden, können Sie eine Entschädigung beantragen.

Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Opfer·entschädigungs·gesetz.

 

Wer hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch das Soziale Entschädigunsrecht?

Wer kann Entschädigung bekommen?

  • Personen, die unmittelbar Opfer einer Gewalttat wurden
  • oder Angehörige der Geschädigten
  • oder Hinterbliebene und Nahestehende

 

Welche Leistungen werden durch das Soziale Entschädigungsrecht erbracht?

Wenn Ihnen Gewalt passiert,
bekommen Sie Hilfe für Verletzungen.

Sie bekommen Geld für Arztbesuche,
Pflege, und Hilfsmittel
zum Beispiel Rollstühle.

Aber Sie bekommen kein Geld für Schmerzen.

 

Wie und wo kann ich einen Antrag auf Entschädigung stellen?

Sie können den Antrag stellen:

  • Formlos.
  • Mit den Formularen der Landesversorgungsbehörde.
  • Oder mit dem bundeseinheitlichen Antragsformular.

Das machen Sie beim Versorgungsamt.

Es geht darum, wo die Tat passiert ist.

Aber Sie können den Antrag auch anderswo abgeben.

Zum Beispiel bei einer Krankenkasse.

Oder bei einem Rentenversicherungsträger.

Oder in Ihrer Gemeinde.

Es gibt keine Antragsfrist.

Aber die Leistungen beginnen ab dem Antragszeitpunkt.

Gibt es neben dem Sozialen Entschädigungsrecht weitere finanzielle Hilfen?

Es gibt Stiftungen, die helfen.

Sie helfen Opfern von Straftaten.

Sie geben Geld.

Es gibt verschiedene Gruppen.

Einige helfen bei Missbrauch.

Andere helfen in Regionen.

Angebote können unterschiedlich sein.

Das hängt vom Bundesland ab.

Ich bin Opfer einer extremistischen Straftat bzw. eines terroristischen Anschlags. An wen kann ich mich wenden?

Sie können Hilfe beantragen.

Für Opfer von Extremisten.

Und für Opfer von Terror.

Das machen Sie beim Bundesamt der Justiz.

Wenn Sie verletzt wurden.

Durch Gewalttaten von Extremisten.

Oder von Terroristen.