Ansprechpartner*innen und Akteur*innen in Opferschutz und Opferhilfe

Bundesministerium der Justiz

Das BMJ    beschäftigt sich intensiv mit dem Schutz von Opfern und der Verbesserung von Präventionsmaßnahmen. Insbesondere klärt es über Opferschutz im Strafverfahren auf und informiert über die Rechte von Opfern. Hierzu stellt das BMJ verschiedene Materialien bereit:

  • Die Opferfibel soll Orientierung im Strafverfahren geben und Opfern helfen, ihre Rechte wahrzunehmen. Es wird erläutert, wie ein Strafverfahren abläuft – von der ersten Vernehmung bei der Polizei über die Hauptverhandlung vor Gericht bis zur Situation nach dem Urteil. Insbesondere werden die Position und die Rechte von Verletzen bzw. Opfern dargelegt.
  • Das Merkblatt für Opfer einer Straftat gibt einen kurzen Überblick über den Ablauf und die Rechte von Opfern im Strafverfahren und ist in vielen Sprachen erhältlich.
  • Die Broschüre „Psychosoziale Prozessbegleitung“ informiert über die Möglichkeiten und Arten der Unterstützung, die die psychosozialen Prozessbegleitung für Betroffene von besonders schweren Straftaten bzw. deren Angehörige bieten kann.

Zudem gibt das BMJ Auskunft über den Opferbeauftragten der Bundesregierung, der der zentrale Ansprechpartner für alle Anliegen von Betroffenen von terroristischen inländischen Straftaten ist.    Auch für die einzelnen Bundesländer gibt es Opferbeauftragte welche im Internet repräsentiert sind. In manchen Bundesländern sind diese Opferbauftragten auch für mehr als nur terroristische Straftaten zuständig.

Um Kinder und Jugendliche in leicht verständlicher und jugendgerechter Sprache über die eigenen Rechte zu informieren betreibt das BMJ die Webseite https://www.recht-relaxed.de. Zudem richtet sich die Broschüre "Ich habe Rechte" an jugendliche Zeuginnen und Zeugen und erklärt verständlich, wie ein Strafverfahren abläuft und zeigt die bestehenden Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten auf.

Hilfe-Info

Das BMJ hat außerdem eine neue bundesweite Opferschutzplattform "Hilfe-Info" online gestellt.
Unter www.hilfe-info.de  sind Informationen zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren zu finden. Über einen Beratungsstellen-Finder können Betroffene zudem schnell Hilfsangebote in ihrer Nähe mit telefonischer, Online- oder persönlicher Beratung finden.

ProPK Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Die ProPK entwickelt in bundesweit tätigen Projektgruppen Konzepte, Medien und Initiativen, die örtliche Polizeibehörden unterstützen. Zudem berät Sie neutral und in der Regel kostenlos zu allen Themen der Kriminalprävention. Ergänzend bietet das Onlineangebot ausführliche Informationen zum Fragen des Opferschutzes und der Opferrechte und zu der Vorgehensweise nach speziellen Delikten insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen mit der Polizei.

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Internetangebot der   Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) informiert umfänglich über das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs und richtet sich sowohl an Betroffene von sexueller Gewalt, unabhängig ob Mädchen und Jungen oder Erwachsene, die in ihrer Kindheit oder Jugend davon betroffen waren, Angehörige oder andere Menschen, die sie unterstützen wollen. In diesem Zusammenhang bietet es Informationen auf den Gebieten Prävention, Aufarbeitung, Mitsprache in Form eines Betroffenenrats und Recht.  

Das Hilfeportal der UBSKM ist eine bundesweite Datenbank und lotst die Nutzer*innen je nach Anliegen über eine deutschlandweite Datenbank zu passenden Unterstützungs- und Hilfeangeboten – beispielsweise zu spezialisierten Beratungsstellen, Krisendiensten, Psychotherapeut*innen oder Anwält*innen in der jeweiligen Region.

In der aktuellen Corona-Krise sind Familien lange und ununterbrochen zusammen, oft beengt und ohne Privatsphäre. Für viele ist das eine schwierige Situation, für Kinder und Frauen steigt das Risiko, in den eigenen vier Wänden misshandelt und missbraucht zu werden. Daher hat  die   UBSKM die Aktion "Kein Kind alleine lassen"  ins Leben gerufen. Diese Website ist    insbesondere für Kinder und Jugendliche  gedacht  und soll ihnen schnell  und übersichtlich einen Überblick über  mögliche Hilfe geben .   Zusätzlich zu den Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche finden sich hier  Flyer und Plakate, welche ausgedruckt werden  können, um auf das Thema  Gewalt in Zeiten der Corona-Krise aufmerksam machen zu können. 

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen", angegliedert beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym und kompetent beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden zur Seite und vermitteln bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen sowie  Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Hilfetelefon Gewalt an Männern

Männer erleben Gewalt. Erleiden Gewalt. In der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft. Deshalb gibt es das Hilfetelefon Gewalt an Männern. Wenn Sie also in irgendeiner Form Gewalt erlitten haben, rufen Sie an! Wenn Sie nicht (mehr) zu denen gehören wollen, die alles „mit sich selbst ausmachen“, die es „in sich hineinfressen“ und die so alleine bleiben mit dem, was Ihnen widerfahren ist, dann nehmen Sie Kontakt  mit dem Hilfetelefon    auf! Gerne telefonisch zu den Sprechzeiten am Mo-Do von 8-13 Uhr und von 15-20 Uhr sowie am Fr von 8-15 Uhr unter 0800 1239900 oder auch per Sofortchat zu den gesonderten Chat-Beratungszeiten: Siehe dazu die Webseite   www.maennerhilfetelefon.de. Natürlich können Sie  auch eine Mail an beratung@maennerhilfetelefon.de senden oder einfach das Kontaktformular auf der Webseite nutzen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das BMAS ist zuständig für das Opferentschädigungsrecht und klärt über die Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung nach einer Gewalttat auf. Hierzu gibt es auch die Broschüre Hilfe für Opfer von Gewalttaten    (auch als Flyer erhältlich).

Auswärtiges Amt

Die weltweiten Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland geben Auskunft über den konsularischen Service. Bei Detailfragen wird die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes empfohlen.

Arbeitskreis der Opferhilfen (ado)

Der Arbeitskreis der Opferhilfen (ado) ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher professionell arbeitender Opferhilfeeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der gemeinnützige Verein dient der ideellen und finanziellen Unterstützung der ado-Mitglieder und setzt sich für Opfer in der Gesellschaft ein.

Weisser Ring

Der Weisse Ring ist ein bundesweit tätiger Opferhilfeverein, der mit ehrenamtlichen Helfern Menschen, die von Straftaten betroffen sind zu Seite steht und eine Lotsenfunktion einnimmt. Zudem engagiert er sich in der Gesellschaft, um die rechtliche und soziale Situation von Geschädigten zu verbessern.

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Im bff sind rund 190 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen zusammengeschlossen. Sie leisten in Deutschland den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Opfer von Gewalt.  In den bff-Mitgliedsorganisationen stehen Tag für Tag zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen Frauen und Mädchen zur Seite, die in ihrem Alltag Opfer von körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt werden. Der bff nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen, unterstützt dieF orschung und macht das Thema Gewalt gegen Frauen öffentlich.

Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.)

Der   VBRG    ist der Fachverband der unabhängigen Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die   15 Mitgliedsorganisationen in 13 Bundesländern   unterstützen Betroffene, ihre Angehörigen und Zeugen dabei die Angriffsfolgen zu bewältigen und die eigenen Rechte wahrzunehmen. Wir geben Orientierungshilfen, entwickeln gemeinsam individuelle Lösungen und begleiten zu Polizei- und Gerichtsterminen. Die professionellen Beratungsstellen des VBRG arbeiten parteilich, aufsuchend, kostenlos und vertraulich. Für Betroffene stellt der VBRG außerdem verschiedene   Ratgeber    kostenlos zur Verfügung.

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser    wurde 1980 gegründet. Seitdem setzt sie sich engagiert gegen Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Situation von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder ein.  Die ZIF ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig, hat ein feministisches und rassismuskritisches Selbstverständnis und arbeitet parteilich für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Ein Frauenhaus/ Schutzwohnung bietet gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz. Das Frauenhaus/ Schutzwohnung ist offen für Frauen, die von körperlicher, seelischer, sexualisierter oder ökonomischer Gewalt betroffen sind. Es ist egal, ob Sie geschlagen, beleidigt oder bedroht wurden, eine Vergewaltigung erlebt haben oder Ihnen der Zugang zu Geld verwehrt wurde. Der Schutz in einem Frauenhaus/ einer Schutzwohnung besteht für alle Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft, finanziellen Situation, Religion, sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.

Unter anderem stellt die   ZIF    eine bundesweite Frauenhaussuche  kostenlos zur Verfügung. Diese ist unter  https://www.frauenhaus-suche.de/  zu finden. 

Frauenhauskoordinierung e.V.

Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu verbessern. FHK unterstützt Frauenhäuser und Fachberatungsstellen durch Informationen, Austausch und Vernetzung. Der Verein arbeitet eng mit Experten*innen aus Praxis, Politik, Verwaltung und Wissenschaft im In- und Ausland zusammen. Die Angebote und Materialien von FHK richten sich vor allem an Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, an Multiplikator*innen, Fachpersonen und alle am Thema Interessierten.

Projekt HilfT - Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen

Projekt-HilfT.de soll Ihnen helfen, sich schnell eine Orientierung in der Versorgungslandschaft der Traumaambulanzen und Versorgungsbehörden Deutschlands zu verschaffen. Dabei soll Betroffenen, Angehörigen und fachlich Interessierten ein schneller Zugang zu den für Sie notwendigen Informationen geschaffen, sowie ein professioneller Austausch ermöglicht werden. So können Sie die für Sie zuständigen Ansprechpartner:innen einfach identifizieren bzw. sich mit Ihren Kolleg:innen leichter vernetzen.

Fairsprechen - Hass im Netz begegnen

Fairsprechen möchte insbesondere Personen und Institutionen, die mit Hass und Hetze im Internet konfrontiert sind, informieren, beraten und ermutigen, um diskriminierende Äußerungen nicht unwidersprochen zu lassen. Fairsprechen bietet deshalb Betroffenen aus Sachsen-Anhalt eine kostenfreie rechtliche Erstberatung zur zivilrechtlichen und strafrechtlichen Vorgehensweise gegen Hass im Netz. Darüber hinaus bietet die Initiative Fortbildungsveranstaltungen und Workshops eigens für Politiker/innen und Engagierte an, die auf Kommunal- und Landesebene tätig sind.

Das sachsen-anhaltinische Projekt „Fairsprechen - Hass im Netz begegnen“ unterstützt, berät und informiert im Umgang mit beleidigenden oder bedrohenden E-Mails oder Hass-Postings in den Sozialen Medien. Betreiber des Projektes ist fjp>media, ein gemeinnütziger Verein und freier Träger der Jugendhilfe. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt fördert das Projekt im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.