Digitale Gewalt
Was ist digitale Gewalt?
Digitale Gewalt umfasst verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung und Nötigung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über Soziale Netzwerke, in Chaträumen, beim Instant Messaging und/oder mittels mobiler Telefone. Digitale Gewalt umfasst eine Vielzahl von Angriffsformen, die auf Verunglimpfung, Rufschädigung, soziale Isolation und die Nötigung oder Erpressung eines bestimmten Verhaltens der Betroffenen abzielen. Zudem kommt es mitunter zu gezielten Bedrohungen und Androhungen schwerer Straftaten gegenüber den Betroffenen. Zu digitaler Gewalt zählen Phänomene wie Cybermobbing, Cyberharrassment, sog. Revenge Porn, Cyber-Stalking, Sextortion, Hate Speech, Cybergrooming sowie Identitätsdiebstähle und Betrug.
Dabei kann digitale Gewalt rund um die Uhr auftreten und ein großes Publikum erreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Täter*innen oft anonym agieren und so schwierig zu ermitteln sind. Digitale Gewalt muss nicht spontan sein - bestimmte Personengruppen werden durch Hassrede und gezielte Kommentare immer wieder angegriffen, um einen Auschluss dieser Gruppe zu bewirken.
Wer sind die Täter*innen bei digitaler Gewalt?
Die Täter*innen sind den Betroffenen oft bekannt. Es können Verwandte, Bekannte, aber auch Kolleg*innen sein. Sie handeln bewusst und wissen sehr genau, wie sie andere schädigen können. Häufig kombinieren sie verschiedene, auch nicht digitale Angriffsformen. Wenn die Täter*innen die Betroffenen direkt angreifen, kann digitale Gewalt auch zu körperlicher oder sexueller Gewalt werden. Die Beweggründe der Täter*innen sind dabei sehr vielfältig. Oftmals zielen sie mit ihren Aktivitäten jedoch darauf ab, die ausgewählten Personen zu demütigen, ihren Ruf zu schädigen und sie sozial zu isolieren.
Bei einigen Formen digitaler Gewalt sind die Täter*innen den Betroffenen nicht bekannt und nutzen die Anonymität des digitalen Raums, um Gewalt auszuüben.
Wo kriege ich Hilfe bei digitaler Gewalt?
Online–Plattformen sind durch den Digital Services Act unter anderem dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Dazu meldet man sie bei der jeweiligen Plattform über das Meldeformular. Die Plattformen müssen den gemeldeten Inhalt dann prüfen. Niemand macht sich strafbar, wenn etwas gemeldet wird, das sich hinterher als nicht rechtswidrig herausstellt. Beim Ausfüllen muss ein Paragraph des Strafgesetzbuchs gewählt werden, gegen den der Inhalt verstößt. Wenn man sich unsicher ist, was hinter welchem Paragraphen steht, schlag am besten in einer Suchmaschine nach. Zudem hat jede Plattform ihre eigenen Community-Standards. Diese sind nicht an deutsches Recht gebunden, legen aber fest, welches Verhalten sich die Netzwerke von ihren Nutzer*innen wünschen und welche Inhalte sie nicht dulden. Nicht immer löschen soziale Netzwerke alle Inhalte, die gegen ihre Community-Richtlinien verstoßen, von selbst. Daher kann man Kommentare und Postings direkt melden, wenn sie gegen die Community-Richtlinien verstoßen.
Bei digitaler Gewalt können die Betroffenen sehr verunsichert und in ihrer weiteren Lebensführung eingeschränkt sein. Zudem können eventuelle Belastungen durch ein Strafverfahren auf sie zukommen, bei welchen sie vor der Polizei und vor Gericht von den Vorfällen berichten müssen. Auf dem Portal odabs.org finden Betroffene digitaler Gewalt schnell eine Beratungsstelle in ihrer Nähe.
Für die Unterstützung während eines Strafverfahrens kann es hilfreich sein, Beistand zu haben. Dafür gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung. Hier finden Betroffene Angebote der psychosozialen Prozessbegleitung in ihrer Region.
Weitere Informationen über Formen von digitaler Gewalt sowie weitere Details finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

